Kettenbagger mit Sortiergreifer reißt ein entkerntes, verputztes Haus ab, ein Arbeiter bindet den Staub mit Wasser

Abbruch vom Anbau bis zum ganzen Haus

Aus Bergen für den Landkreis Celle: Wir reißen Gebäude und Gebäudeteile ab, trennen das Material und bringen es zur Verwertung.

Vor dem Abbruch

Wir klären, ob eine Anzeige nötig ist und welche Vorgaben für Ihr Gebäude gelten.

Wird nur ein Teil eines Gebäudes abgerissen, ist oft eine Abbruchanzeige nötig. Danach gilt ein Monat Wartezeit.

Was dazugehört

Was wir abreißen

Abbruch heißt nicht immer, dass alles fällt. Oft bleibt ein Teil stehen und wird weiter genutzt.

  • Komplettabbruch

    Wohnhaus, Stall oder Werkstatt kommen ganz weg. Am Ende steht eine geräumte Fläche.

  • Teilabbruch

    Ein Gebäudeteil wird abgetragen, der Rest bleibt stehen. Die Anschlussstellen werden vorher gesichert.

  • Anbauten und Wintergärten

    Angebaute Teile, die nicht mehr gebraucht werden oder einem Neubau im Weg sind.

  • Garagen und Schuppen

    Fertiggaragen aus Beton, gemauerte Garagen, Carports und Gartenhäuser.

  • Hallen und Scheunen

    Lagerhallen, Scheunen und landwirtschaftliche Nebengebäude.

  • Fundamente und Bodenplatten

    Auf Wunsch kommt auch heraus, was im Boden steckt, damit die Fläche neu bebaut werden kann.

Ablauf

So läuft ein Abbruch ab

Vier Schritte von der Besichtigung bis zur geräumten Fläche.

01

Besichtigung

Wir sehen uns Gebäude, Zufahrt und Nachbarbebauung an und fragen nach dem Baujahr.

02

Angebot

Sie bekommen ein Angebot. Ist eine Abbruchanzeige nötig, sagen wir Ihnen, welche Unterlagen dazugehören.

03

Vorbereitung

Strom, Wasser und Gas lassen Sie beim Versorger abklemmen. Schadstoffe wie Asbest kommen vor dem eigentlichen Abbruch heraus.

04

Abbruch und Abfuhr

Das Gebäude wird Stück für Stück zurückgebaut. Das Material wird nach Sorten getrennt und abgefahren.

Vorher klären

Was Sie vor dem Abbruch klären sollten

Vier Punkte, die in Niedersachsen beim Bauherrn liegen. Wir gehen sie bei der Besichtigung mit Ihnen durch.

Anzeige bei der Bauaufsicht

Nötig beim Abbruch eines Hochhauses und bei Gebäudeteilen, die nicht im Anhang der Niedersächsischen Bauordnung stehen. Die Anzeige macht der Bauherr. Mit dem Abbruch darf erst einen Monat nach der Eingangsbestätigung der Behörde begonnen werden.

Angebaute Nachbarhäuser

Stehen Gebäude aneinander, etwa bei Doppel- oder Reihenhäusern, muss der Bauherr prüfen, ob das Nachbarhaus standsicher bleibt. Das gilt auch, wenn der Baugrund Anlass dazu gibt.

Baujahr und Schadstoffe

Wer Arbeiten an einem Gebäude beauftragt, muss der ausführenden Firma vorher schriftlich mitteilen, was er über vorhandene oder vermutete Schadstoffe weiß. Mindestens gehört das Baujahr dazu. Das gilt auch für Privatleute. Sie kennen das genaue Baujahr nicht? Sagen Sie uns beim ersten Gespräch, welche Angaben Ihnen fehlen.

Andere Genehmigungen

Verlangen andere Gesetze eine Erlaubnis, etwa beim Denkmalschutz oder Naturschutz, muss sie vorliegen, bevor der Abbruch beginnt. Das gilt auch, wenn die Bauordnung keine Anzeige verlangt.

Abbruchmaterial nach Sorten getrennt: Ziegel und Holz in eigenen Mulden, Metall auf einem Haufen
Entsorgung

Was mit dem Material passiert

Wir sammeln das Abbruchmaterial getrennt und bringen es zur passenden Verwertung oder Entsorgung. Gefährliche Abfälle bleiben getrennt vom übrigen Schutt.

  • Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
  • Metalle und Holz
  • Glas und Kunststoff
  • Dämmmaterial, Bitumen und Gipsbaustoffe

Die Trennung belegen wir mit Fotos und Wiegescheinen.

Häufige Fragen

Fragen zum Abbruch

Was Bauherren vor dem Anruf am häufigsten wissen wollen. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Muss ich den Abriss meiner Garage anmelden?
Steht die Garage für sich, ist sie ein eigenes Gebäude. Ihr Abbruch braucht in Niedersachsen weder Genehmigung noch Anzeige. Ist sie an das Haus angebaut, kann eine Anzeige nötig sein. Das klären wir vorher mit Ihnen.
Wie lange muss ich nach der Abbruchanzeige warten?
Einen Monat. Die Frist beginnt, wenn die Bauaufsicht den Eingang der Anzeige bestätigt hat. Fehlt etwas, fordert die Behörde es nach. Dann läuft der Monat erst ab ihrer Mitteilung, dass die Anzeige vollständig ist.
Welche Unterlagen gehören zur Abbruchanzeige?
Der Landkreis Celle nennt das ausgefüllte Formular, einen Übersichtsplan, einen Lageplan mit dem eingezeichneten Abbruch, bei Bedarf Ansichten und die Bestätigung eines Statikers. Die Anzeige wird elektronisch gestellt.
Brauche ich einen Statiker?
Ein Statiker prüft, ob Gebäude und Bauteile sicher stehen bleiben. Bei einer Abbruchanzeige brauchen Sie ihn. Er bestätigt darin, dass die geplanten Sicherungen wirken und angebaute Gebäude standsicher bleiben. Ohne Anzeige ist das nicht vorgeschrieben. Hängt aber ein Nachbarhaus am Gebäude, muss die Standsicherheit trotzdem geprüft werden.
Kontakt

Abbruch geplant? Rufen Sie an.

Am Telefon oder per E-Mail vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung.

Telefon0177 2658823 E-Mailkontakt@mundp-abbruch.de
AnschriftM&P Abbruch GmbH · Seymourstr. 23 · 29303 Bergen