Abbruch vom Anbau bis zum ganzen Haus
Aus Bergen für den Landkreis Celle: Wir reißen Gebäude und Gebäudeteile ab, trennen das Material und bringen es zur Verwertung.
Vor dem Abbruch
Wir klären, ob eine Anzeige nötig ist und welche Vorgaben für Ihr Gebäude gelten.
Wird nur ein Teil eines Gebäudes abgerissen, ist oft eine Abbruchanzeige nötig. Danach gilt ein Monat Wartezeit.
Was wir abreißen
Abbruch heißt nicht immer, dass alles fällt. Oft bleibt ein Teil stehen und wird weiter genutzt.
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Komplettabbruch
Wohnhaus, Stall oder Werkstatt kommen ganz weg. Am Ende steht eine geräumte Fläche.
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Teilabbruch
Ein Gebäudeteil wird abgetragen, der Rest bleibt stehen. Die Anschlussstellen werden vorher gesichert.
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Anbauten und Wintergärten
Angebaute Teile, die nicht mehr gebraucht werden oder einem Neubau im Weg sind.
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Garagen und Schuppen
Fertiggaragen aus Beton, gemauerte Garagen, Carports und Gartenhäuser.
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Hallen und Scheunen
Lagerhallen, Scheunen und landwirtschaftliche Nebengebäude.
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Fundamente und Bodenplatten
Auf Wunsch kommt auch heraus, was im Boden steckt, damit die Fläche neu bebaut werden kann.
So läuft ein Abbruch ab
Vier Schritte von der Besichtigung bis zur geräumten Fläche.
Besichtigung
Wir sehen uns Gebäude, Zufahrt und Nachbarbebauung an und fragen nach dem Baujahr.
Angebot
Sie bekommen ein Angebot. Ist eine Abbruchanzeige nötig, sagen wir Ihnen, welche Unterlagen dazugehören.
Vorbereitung
Strom, Wasser und Gas lassen Sie beim Versorger abklemmen. Schadstoffe wie Asbest kommen vor dem eigentlichen Abbruch heraus.
Abbruch und Abfuhr
Das Gebäude wird Stück für Stück zurückgebaut. Das Material wird nach Sorten getrennt und abgefahren.
Was Sie vor dem Abbruch klären sollten
Vier Punkte, die in Niedersachsen beim Bauherrn liegen. Wir gehen sie bei der Besichtigung mit Ihnen durch.
Anzeige bei der Bauaufsicht
Nötig beim Abbruch eines Hochhauses und bei Gebäudeteilen, die nicht im Anhang der Niedersächsischen Bauordnung stehen. Die Anzeige macht der Bauherr. Mit dem Abbruch darf erst einen Monat nach der Eingangsbestätigung der Behörde begonnen werden.
Angebaute Nachbarhäuser
Stehen Gebäude aneinander, etwa bei Doppel- oder Reihenhäusern, muss der Bauherr prüfen, ob das Nachbarhaus standsicher bleibt. Das gilt auch, wenn der Baugrund Anlass dazu gibt.
Baujahr und Schadstoffe
Wer Arbeiten an einem Gebäude beauftragt, muss der ausführenden Firma vorher schriftlich mitteilen, was er über vorhandene oder vermutete Schadstoffe weiß. Mindestens gehört das Baujahr dazu. Das gilt auch für Privatleute. Sie kennen das genaue Baujahr nicht? Sagen Sie uns beim ersten Gespräch, welche Angaben Ihnen fehlen.
Andere Genehmigungen
Verlangen andere Gesetze eine Erlaubnis, etwa beim Denkmalschutz oder Naturschutz, muss sie vorliegen, bevor der Abbruch beginnt. Das gilt auch, wenn die Bauordnung keine Anzeige verlangt.
Was mit dem Material passiert
Wir sammeln das Abbruchmaterial getrennt und bringen es zur passenden Verwertung oder Entsorgung. Gefährliche Abfälle bleiben getrennt vom übrigen Schutt.
- Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
- Metalle und Holz
- Glas und Kunststoff
- Dämmmaterial, Bitumen und Gipsbaustoffe
Die Trennung belegen wir mit Fotos und Wiegescheinen.
Fragen zum Abbruch
Was Bauherren vor dem Anruf am häufigsten wissen wollen. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Muss ich den Abriss meiner Garage anmelden?
Wie lange muss ich nach der Abbruchanzeige warten?
Welche Unterlagen gehören zur Abbruchanzeige?
Brauche ich einen Statiker?
Abbruch geplant? Rufen Sie an.
Am Telefon oder per E-Mail vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung.
Was vor oder nach dem Abbruch ansteht
Diese Arbeiten übernehmen wir mit, wenn sie zu Ihrem Vorhaben gehören.
