Erdarbeiten und Verfüllung nach dem Abbruch
Aus Bergen für den Landkreis Celle: Wir verfüllen Baugruben, bereiten das Gelände vor und fahren überschüssigen Boden ab.
Vor dem Verfüllen
Wir prüfen, welches Material geeignet ist und ob eine Bodenuntersuchung nötig ist.
Was bei Ihrem Grundstück zutrifft, klären wir bei der Besichtigung.
Vom Aushub bis zur ebenen Fläche
Erdarbeiten beginnen, wenn das Gebäude weg ist, und enden mit einer Fläche, auf der es weitergehen kann.
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Baugruben verfüllen
Nach dem Abbruch bleibt oft eine Grube, wo Keller oder Fundament waren. Sie wird mit geeignetem Material aufgefüllt.
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Hohlräume und alte Keller
Ein Keller oder ein anderer Hohlraum wird nicht einfach liegen gelassen. Ob und womit er verfüllt wird, klären wir vorher mit Ihnen.
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Aushub und Bodenabtrag
Boden wird abgeschoben, ausgehoben und zwischengelagert. Oberboden legen wir getrennt ab, weil er unterhalb der durchwurzelbaren Schicht nicht eingebaut werden darf.
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Gelände ausgleichen
Mulden werden gefüllt, Erhöhungen abgetragen. So entsteht eine Fläche, die für den nächsten Schritt vorbereitet ist.
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Gräben und Gruben ausheben
Für Leitungen, Fundamente oder Einbauten wird Boden ausgehoben. Was bei der Besichtigung über Leitungen bekannt ist, fließt in die Planung ein.
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Abfuhr von überschüssigem Boden
Was nicht wieder eingebaut werden kann, wird abgefahren. Der Weg hängt davon ab, wie der Boden beschaffen ist.
So laufen Erdarbeiten ab
Vier Schritte von der Besichtigung bis zur übergebenen Fläche.
Besichtigung
Wir sehen uns Fläche, Zufahrt und Bodenbeschaffenheit an. Wir fragen nach Leitungen auf dem Grundstück und nach der früheren Nutzung.
Angebot und Klärung
Sie bekommen ein Angebot. Wir sagen Ihnen, ob das Material untersucht werden sollte und welche Unterlagen dazu gehören.
Aushub und Einbau
Der Boden wird abgetragen, Oberboden und übriger Boden getrennt gehalten. Danach wird die Grube mit geeignetem Material verfüllt.
Abschluss und Abfuhr
Die Fläche wird ausgeglichen und übergeben. Überschüssiger Boden wird abgefahren.
Was Sie vor den Erdarbeiten klären sollten
Vier Punkte, die vor dem Verfüllen wichtig sind. Wir besprechen sie mit Ihnen auf dem Grundstück.
Untersuchung des Materials
Material wird spätestens vor dem Einbau untersucht. Bei kleineren Mengen kann die Laboruntersuchung unter Bedingungen entfallen, etwa wenn Herkunft und frühere Nutzung keinen Hinweis auf eine Belastung geben.
Unterlagen und Anzeige
Die Ergebnisse müssen dokumentiert und aufbewahrt werden. Die Behörde kann sie verlangen. Bei größeren Mengen sieht die Bundesverordnung eine Anzeige bei der Behörde vor, die Länder können davon abweichen.
Grundwasser und Wasserschutzgebiet
Bei der Verfüllung einer Abgrabung gilt für bestimmte Materialien ein Abstand zum höchsten Grundwasserstand als eine der Voraussetzungen. In Wasserschutzgebieten gelten strengere Regeln. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, fragen wir vor Beginn ab.
Höhe und Tiefe nach der Bauordnung
Die Niedersächsische Bauordnung führt selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis 3 m Höhe oder Tiefe unter den verfahrensfreien Baumaßnahmen auf. Im Außenbereich gelten zusätzliche Bedingungen. Gehört die Erdarbeit zu einem Bauvorhaben, klären wir das Verfahren mit Ihnen.
Wohin der überschüssige Boden geht
Boden darf nur auf oder in den Boden gebracht werden, wenn dadurch keine schädliche Bodenveränderung zu besorgen ist. Darum wird vorher geprüft, was für Material es ist und wohin es soll.
Fällt belasteter Aushub als gefährlicher Abfall an, gilt die Nachweisverordnung. Wer nur kleine Mengen gefährlicher Abfälle erzeugt, ist von der Nachweispflicht ausgenommen. Andere Pflichten bleiben bestehen.
- Sauberer Aushub bleibt, wo es geht, am Ort des Aushubs
- Oberboden wird getrennt vom übrigen Boden gehalten
- Störstoffe gehören nur in einem vernachlässigbaren und unvermeidbaren Anteil ins Verfüllmaterial
- Belasteter Boden geht getrennt und mit Nachweis zur Entsorgung
Mineralische Ersatzbaustoffe, etwa Recyclingmaterial, dürfen in technische Bauwerke nur eingebaut werden, wenn keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers und keine schädlichen Bodenveränderungen zu besorgen sind. Ob Ihre Fläche ein technisches Bauwerk im Sinne der Verordnung ist, klären wir bei der Besichtigung.
Fragen zu Erdarbeiten und Verfüllung
Was Bauherren vor dem Anruf am häufigsten wissen wollen. Weitere Fragen klären wir gern vor Ort.
Kann ich den Aushub auf dem Grundstück wieder einbauen?
Muss der Boden vor dem Verfüllen untersucht werden?
Darf ich einen alten Keller mit Bauschutt verfüllen?
Wohin mit belastetem Aushub?
Erdarbeiten geplant? Rufen Sie an.
Am Telefon oder per E-Mail vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung.
Was vor oder nach den Erdarbeiten ansteht
Erdarbeiten hängen oft an anderen Arbeiten auf demselben Grundstück.
