Gelber Kettenbagger hebt auf einem sandigen Grundstück eine Baugrube mit geböschten Wänden aus, im Hintergrund Kiefern

Erdarbeiten und Verfüllung nach dem Abbruch

Aus Bergen für den Landkreis Celle: Wir verfüllen Baugruben, bereiten das Gelände vor und fahren überschüssigen Boden ab.

Vor dem Verfüllen

Wir prüfen, welches Material geeignet ist und ob eine Bodenuntersuchung nötig ist.

Was bei Ihrem Grundstück zutrifft, klären wir bei der Besichtigung.

Was dazugehört

Vom Aushub bis zur ebenen Fläche

Erdarbeiten beginnen, wenn das Gebäude weg ist, und enden mit einer Fläche, auf der es weitergehen kann.

  • Baugruben verfüllen

    Nach dem Abbruch bleibt oft eine Grube, wo Keller oder Fundament waren. Sie wird mit geeignetem Material aufgefüllt.

  • Hohlräume und alte Keller

    Ein Keller oder ein anderer Hohlraum wird nicht einfach liegen gelassen. Ob und womit er verfüllt wird, klären wir vorher mit Ihnen.

  • Aushub und Bodenabtrag

    Boden wird abgeschoben, ausgehoben und zwischengelagert. Oberboden legen wir getrennt ab, weil er unterhalb der durchwurzelbaren Schicht nicht eingebaut werden darf.

  • Gelände ausgleichen

    Mulden werden gefüllt, Erhöhungen abgetragen. So entsteht eine Fläche, die für den nächsten Schritt vorbereitet ist.

  • Gräben und Gruben ausheben

    Für Leitungen, Fundamente oder Einbauten wird Boden ausgehoben. Was bei der Besichtigung über Leitungen bekannt ist, fließt in die Planung ein.

  • Abfuhr von überschüssigem Boden

    Was nicht wieder eingebaut werden kann, wird abgefahren. Der Weg hängt davon ab, wie der Boden beschaffen ist.

Ablauf

So laufen Erdarbeiten ab

Vier Schritte von der Besichtigung bis zur übergebenen Fläche.

01

Besichtigung

Wir sehen uns Fläche, Zufahrt und Bodenbeschaffenheit an. Wir fragen nach Leitungen auf dem Grundstück und nach der früheren Nutzung.

02

Angebot und Klärung

Sie bekommen ein Angebot. Wir sagen Ihnen, ob das Material untersucht werden sollte und welche Unterlagen dazu gehören.

03

Aushub und Einbau

Der Boden wird abgetragen, Oberboden und übriger Boden getrennt gehalten. Danach wird die Grube mit geeignetem Material verfüllt.

04

Abschluss und Abfuhr

Die Fläche wird ausgeglichen und übergeben. Überschüssiger Boden wird abgefahren.

Vorher klären

Was Sie vor den Erdarbeiten klären sollten

Vier Punkte, die vor dem Verfüllen wichtig sind. Wir besprechen sie mit Ihnen auf dem Grundstück.

Untersuchung des Materials

Material wird spätestens vor dem Einbau untersucht. Bei kleineren Mengen kann die Laboruntersuchung unter Bedingungen entfallen, etwa wenn Herkunft und frühere Nutzung keinen Hinweis auf eine Belastung geben.

Unterlagen und Anzeige

Die Ergebnisse müssen dokumentiert und aufbewahrt werden. Die Behörde kann sie verlangen. Bei größeren Mengen sieht die Bundesverordnung eine Anzeige bei der Behörde vor, die Länder können davon abweichen.

Grundwasser und Wasserschutzgebiet

Bei der Verfüllung einer Abgrabung gilt für bestimmte Materialien ein Abstand zum höchsten Grundwasserstand als eine der Voraussetzungen. In Wasserschutzgebieten gelten strengere Regeln. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, fragen wir vor Beginn ab.

Höhe und Tiefe nach der Bauordnung

Die Niedersächsische Bauordnung führt selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis 3 m Höhe oder Tiefe unter den verfahrensfreien Baumaßnahmen auf. Im Außenbereich gelten zusätzliche Bedingungen. Gehört die Erdarbeit zu einem Bauvorhaben, klären wir das Verfahren mit Ihnen.

Arbeiter in Warnweste verdichtet Sand mit dem Stampfer im Arbeitsraum an einer Kellerwand, ein Radlader füllt Sand nach
Entsorgung

Wohin der überschüssige Boden geht

Boden darf nur auf oder in den Boden gebracht werden, wenn dadurch keine schädliche Bodenveränderung zu besorgen ist. Darum wird vorher geprüft, was für Material es ist und wohin es soll.

Fällt belasteter Aushub als gefährlicher Abfall an, gilt die Nachweisverordnung. Wer nur kleine Mengen gefährlicher Abfälle erzeugt, ist von der Nachweispflicht ausgenommen. Andere Pflichten bleiben bestehen.

  • Sauberer Aushub bleibt, wo es geht, am Ort des Aushubs
  • Oberboden wird getrennt vom übrigen Boden gehalten
  • Störstoffe gehören nur in einem vernachlässigbaren und unvermeidbaren Anteil ins Verfüllmaterial
  • Belasteter Boden geht getrennt und mit Nachweis zur Entsorgung

Mineralische Ersatzbaustoffe, etwa Recyclingmaterial, dürfen in technische Bauwerke nur eingebaut werden, wenn keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers und keine schädlichen Bodenveränderungen zu besorgen sind. Ob Ihre Fläche ein technisches Bauwerk im Sinne der Verordnung ist, klären wir bei der Besichtigung.

Häufige Fragen

Fragen zu Erdarbeiten und Verfüllung

Was Bauherren vor dem Anruf am häufigsten wissen wollen. Weitere Fragen klären wir gern vor Ort.

Kann ich den Aushub auf dem Grundstück wieder einbauen?
Oft ja. Sauberer Aushub, der in seinem natürlichen Zustand am Ort des Aushubs für den Bau genutzt wird, fällt nicht unter das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Wird Bodenmaterial am Herkunftsort oder in dessen Umfeld unter vergleichbaren Boden-, geologischen und hydrogeologischen Bedingungen umgelagert, ist eine schädliche Bodenveränderung aufgrund von Schadstoffgehalten nicht zu besorgen, wenn eine Altlast oder sonstige schädliche Bodenveränderung auszuschließen ist. Ob Ihr Boden sauber genug ist, sehen wir bei der Besichtigung oder zeigt eine Untersuchung.
Muss der Boden vor dem Verfüllen untersucht werden?
Grundsätzlich ja. Die Verordnung verlangt die Untersuchung spätestens vor dem Einbringen. Auf die analytische Untersuchung von Bodenmaterial kann verzichtet werden, wenn die Menge nicht mehr als 500 Kubikmeter beträgt und der Blick auf das Material am Herkunftsort und die frühere Nutzung keine Hinweise auf Belastung geben. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, sagen wir nach der Besichtigung.
Darf ich einen alten Keller mit Bauschutt verfüllen?
Nicht ohne Weiteres. Für das Einbringen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht nennt die Bodenschutzverordnung als Regel Bodenmaterial ohne Oberboden. Andere mineralische Materialien kann bei der Verfüllung einer Abgrabung nur die zuständige Behörde unter Bedingungen gestatten. Was bei Ihrem Keller gilt, klären wir vor dem Verfüllen mit Ihnen.
Wohin mit belastetem Aushub?
Er darf nicht einfach in die Grube zurück. Material darf nur eingebracht werden, wenn keine schädliche Bodenveränderung zu besorgen ist. Gilt der Boden als gefährlicher Abfall, greift die Nachweisverordnung. Wie Ihr Boden einzustufen ist, zeigt die Untersuchung.
Kontakt

Erdarbeiten geplant? Rufen Sie an.

Am Telefon oder per E-Mail vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung.

Telefon0177 2658823 E-Mailkontakt@mundp-abbruch.de
AnschriftM&P Abbruch GmbH · Seymourstr. 23 · 29303 Bergen