Zwei Arbeiter in weißen Schutzanzügen heben von der Hubarbeitsbühne aus eine Wellplatte aus Faserzement vom Dach, unten liegen ausgebaute Platten im Plattensack

Schadstoffsanierung vor dem Abbruch

Aus Bergen für den Landkreis Celle: Wir sorgen dafür, dass Schadstoffe wie Asbest aus dem Gebäude kommen und getrennt entsorgt werden.

Bei Verdacht auf Schadstoffe

Erst klären wir den Schadstoffverdacht. Danach wird der Ausbau geplant.

Was bei Ihrem Gebäude nötig ist, klären wir bei der Besichtigung.

Was dazugehört

Schadstoffe in älteren Gebäuden

Nicht jedes Haus hat alles davon. Was bei Ihnen vorkommt, klärt sich bei der Besichtigung und, wenn nötig, bei einer Erkundung.

  • Erkundung vorab

    Begann der Bau vor dem 31. Oktober 1993, wird das Gebäude vor dem Eingriff auf Asbest erkundet. Wird Asbest gefunden, gehört ein Plan für Rückbau und Entsorgung dazu.

  • Asbestzementplatten

    Platten aus Asbestzement, bekannt als Eternit, gehören zu den Produkten, denen bis 1993 Asbest zugesetzt wurde. Sie werden getrennt von anderem Schutt ausgebaut.

  • Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber

    Asbest kann auch in Putz, Spachtelmasse und Fliesenkleber vorkommen. Vor dem Ausbau klären wir den Verdacht.

  • Dachpappe

    Dachpappen können Asbest enthalten, teerhaltige wie teerfreie. Asbesthaltige Dachpappen werden nach dem Ausbau sofort in zugelassene Big-Bags verpackt.

  • Alte Mineralwolle

    Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, gilt als krebserzeugend, solange kein Nachweis etwas anderes zeigt.

  • Abschottung des Arbeitsbereichs

    Bei Asbest gehört je nach Risiko eine staubdichte Abtrennung des Arbeitsbereichs zu den Schutzmaßnahmen. Je nach Fall gehören Unterdruck, eine Personenschleuse mit Dusche und eine Materialschleuse dazu.

Ablauf

So läuft eine Schadstoffsanierung ab

Vier Schritte von der Besichtigung bis zum freigegebenen Gebäude.

01

Besichtigung

Wir sehen uns das Gebäude an und fragen nach Baujahr, Umbauten und Material. Sie sagen uns, was Sie über Schadstoffe wissen.

02

Erkundung und Angebot

Liegt kein Nachweis der Asbestfreiheit vor, klären wir mit Ihnen, wie der Verdacht geklärt wird. Danach bekommen Sie ein Angebot.

03

Ausbau

Der Arbeitsbereich wird, wo es nötig ist, staubdicht abgetrennt. Dann werden die Schadstoffe ausgebaut und verpackt, bevor der Abbruch beginnt.

04

Freigabe und Abfuhr

Nach dem Ausbau wird gereinigt, und der Erfolg der Reinigung wird geprüft, bevor der Bereich freigegeben wird. Die Abfälle fahren getrennt ab.

Vorher klären

Was Sie vor der Sanierung klären sollten

Vier Punkte, bei denen Sie als Auftraggeber gefragt sind. Die Einzelheiten besprechen wir vor Ort.

Angaben an die Firma

Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen vorher alle vorliegenden Angaben zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen geben. Dafür sind in zumutbarem Aufwand die Unterlagen zu nutzen, die Ihnen zugänglich sind. Das Baujahr ist die Mindestangabe. Kennen Sie das Baujahr nicht genau, sagen Sie uns das beim ersten Gespräch.

Verdacht nicht anfassen

Asbest ist als krebserzeugend eingestuft. Der Umgang damit ist nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. Bohren, Schleifen und Brechen an verdächtigem Material lassen Sie deshalb sein, bis geklärt ist, was es ist.

Wer die Arbeiten anmeldet

Die Anzeige bei der Behörde macht der Arbeitgeber, also die Firma, die die Arbeiten ausführt. Sie erfolgt unternehmens- oder objektbezogen. Was dafür nötig ist, klären wir vor Beginn mit Ihnen.

Mineralwolle im Bestand

Eingebaute alte Mineralwolle muss nicht automatisch heraus. Wird daran gearbeitet, ist aber zunächst von einer Krebsgefahr auszugehen, solange nichts anderes bekannt ist.

Zwei verschlossene Plattensäcke mit Asbest-Kennzeichnung hinter Absperrband, bereit zur Abholung
Entsorgung

Wohin Schadstoffe nach dem Ausbau gehen

Schadstoffhaltige Abfälle werden getrennt verpackt und entsorgt. Sie kommen nie zum übrigen Bauschutt.

  • Asbesthaltige Baustoffe: getrennt auf eine Deponie
  • Dachpappe mit Asbest: sofort nach dem Ausbau in Big-Bags
  • Alte Mineralwolle: staubdicht verpackt, als gefährlicher Abfall
Häufige Fragen

Fragen zur Schadstoffsanierung

Was Auftraggeber vor dem Anruf häufig wissen wollen.

Reicht es, wenn ich das Baujahr nenne?
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 oder nach 1996 reicht das Baujahr. Liegt es zwischen 1993 und 1996, geben Sie dem ausführenden Unternehmen das Datum des Baubeginns, falls Sie es kennen. Dazu kommt alles, was Sie zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe wissen. Private Haushalte sind nicht ausgenommen.
Muss alte Mineralwolle als Sondermüll entsorgt werden?
Ja. Abfälle aus alter Mineralwolle gelten als gefährliche Abfälle und haben einen eigenen Abfallschlüssel. Sie werden staubdicht verpackt und getrennt entsorgt. Die Einzelheiten regelt jedes Bundesland selbst.
Was passiert mit dem Bauschutt, wenn im Haus Asbest war?
Wurde vorher erkundet und Asbest gefunden, werden die asbesthaltigen Baustoffe vorrangig getrennt entsorgt, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Unterbleibt die Erkundung, besteht ein allgemeiner Asbestverdacht. Der Bauschutt wird dann als gefährlicher Abfall behandelt, sofern sich die Asbestfreiheit nicht nachweisen lässt. Kleine Mengen Bauschutt aus dem privaten Bereich (unter 10 Kubikmeter je Maßnahme) können unter bestimmten Voraussetzungen auch als nicht gefährlicher Abfall eingestuft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Anzeige und Zulassung?
Mit der Anzeige melden Firmen Arbeiten mit Asbest bei der Behörde an. Für eine Zulassung muss die Firma nachweisen, dass sie die nötige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung hat und die Arbeitsschutzvorschriften einhält. Bei hohem Risiko ist der Anzeige eine Kopie der Zulassung beizufügen. Welche Stufe bei Ihrem Vorhaben gilt, zeigt sich nach der Erkundung.
Kontakt

Schadstoffsanierung geplant? Rufen Sie an.

Am Telefon oder per E-Mail vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung.

Telefon0177 2658823 E-Mailkontakt@mundp-abbruch.de
AnschriftM&P Abbruch GmbH · Seymourstr. 23 · 29303 Bergen