Pflasterarbeiten für Einfahrt, Hof und Weg
Aus Bergen für den Landkreis Celle: Wir pflastern Flächen, setzen Bordsteine und nehmen alten Belag auf.
Vor dem Pflastern
Wir klären Nutzung, Untergrund, Regenwasser und mögliche Genehmigungen.
Was davon bei Ihnen gilt, sehen wir beim Termin vor Ort.
Von der Einfahrt bis zur Bordsteinkante
Pflastern heißt nicht nur Steine legen. Erst kommt der Untergrund, dann der Belag, dann die Einfassung.
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Einfahrten und Stellplätze
Belag für Pkw-Stellplätze und die Zufahrt dazu. Der Untergrund wird passend zur späteren Nutzung aufgebaut.
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Höfe und Wege
Hofflächen, Hauszugänge und Wege rund ums Haus, auch vor Garagen und Nebengebäuden.
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Terrassen und Sitzplätze
Gepflasterte Flächen im Garten, in Stein oder in Platten.
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Bordsteine und Einfassungen
Bordsteine und Randsteine fassen die Fläche ein und trennen sie vom Beet oder von der Straße.
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Altes Pflaster aufnehmen
Der alte Belag wird aufgenommen, bevor neu gepflastert wird. Noch gute Steine lassen sich oft wiederverwenden.
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Unterbau und Gefälle
Der Boden wird ausgehoben, verdichtet und neu aufgebaut. Dabei wird auch das Gefälle für das Regenwasser angelegt.
So läuft eine Pflasterung ab
Vier Schritte von der Besichtigung bis zur fertigen Fläche.
Besichtigung
Wir sehen uns Fläche, Untergrund und Zufahrt an. Sie sagen uns, wie die Fläche genutzt wird, etwa nur von Pkw oder auch von schwereren Fahrzeugen.
Angebot
Danach erhalten Sie von uns ein Angebot. Wir sagen Ihnen, wo Sie vorher nachfragen sollten, zum Beispiel bei der Gemeinde, wenn die Zufahrt geändert wird.
Aufnehmen und Unterbau
Alter Belag wird aufgenommen und getrennt abgefahren. Danach wird der Untergrund neu aufgebaut und verdichtet.
Pflastern und Einfassen
Bordsteine und Randsteine werden gesetzt, das Pflaster wird verlegt und die Fugen werden gefüllt. Zum Schluss sehen wir uns die Fläche gemeinsam mit Ihnen an.
Was Sie vor dem Pflastern klären sollten
Vier Fragen, die sich vor dem ersten Stein stellen. Bei der Besichtigung gehen wir sie mit Ihnen durch.
Größe des Stellplatzes
Pkw-Stellplätze sind bis insgesamt 50 Quadratmeter Nutzfläche je Grundstück verfahrensfrei, samt Zufahrten und Fahrgassen. Notwendige Einstellplätze sind ausgenommen. Bei größeren Flächen fragen Sie vorher bei der Bauaufsicht nach.
Grün am Haus
Nicht überbaute Flächen eines Baugrundstücks müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer großen Fläche im Vorgarten prüfen wir es mit Ihnen vorab.
Bordstein und Straße
Wenn die Zufahrt oder der Bordstein geändert werden soll, klären Sie vorher mit der Gemeinde, wer zuständig ist und ob eine Erlaubnis nötig ist.
Regenwasser
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit nichts dagegensteht. Was Ihre Gemeinde zusätzlich regelt, erfahren Sie dort. Wir legen das Gefälle so an, dass das Wasser nicht zum Haus läuft.
Wohin der alte Belag kommt
Wir nehmen alten Belag auf und sammeln die Materialien getrennt. Dazu gehören:
- Beton
- Ziegel, Fliesen und Keramik
- Asphalt
- Metalle, Holz, Glas und Kunststoff
In Asphalt kann Asbest stecken, und es gibt teerhaltigen Straßenaufbruch. Gefährliche Abfälle dürfen nicht mit dem übrigen Schutt vermischt werden. Ob das bei Ihrem Belag eine Rolle spielt, klären wir vor dem Aufnehmen mit Ihnen.
Gute Steine bekommen, wo es geht, ein zweites Leben.
Fragen zum Pflastern
Was Hausbesitzer vor dem Anruf am häufigsten wissen wollen. Alles Übrige besprechen wir am Telefon.
Wer genehmigt das Absenken eines Bordsteins?
Darf ich meinen Vorgarten komplett pflastern oder schottern?
Muss ich Regenwasser von der Fläche auf dem Grundstück versickern lassen?
Was ist eine Zufahrt, und was ist ein Stellplatz?
Pflasterarbeiten geplant? Rufen Sie an.
Am Telefon oder per E-Mail vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung.
Was vor dem Pflastern oft ansteht
Diese Arbeiten übernehmen wir mit, wenn sie zu Ihrem Vorhaben gehören.
