Pflasterer verlegt graue Betonsteine auf einem abgezogenen Splittbett vor einem Backsteinhaus

Pflasterarbeiten für Einfahrt, Hof und Weg

Aus Bergen für den Landkreis Celle: Wir pflastern Flächen, setzen Bordsteine und nehmen alten Belag auf.

Vor dem Pflastern

Wir klären Nutzung, Untergrund, Regenwasser und mögliche Genehmigungen.

Was davon bei Ihnen gilt, sehen wir beim Termin vor Ort.

Was dazugehört

Von der Einfahrt bis zur Bordsteinkante

Pflastern heißt nicht nur Steine legen. Erst kommt der Untergrund, dann der Belag, dann die Einfassung.

  • Einfahrten und Stellplätze

    Belag für Pkw-Stellplätze und die Zufahrt dazu. Der Untergrund wird passend zur späteren Nutzung aufgebaut.

  • Höfe und Wege

    Hofflächen, Hauszugänge und Wege rund ums Haus, auch vor Garagen und Nebengebäuden.

  • Terrassen und Sitzplätze

    Gepflasterte Flächen im Garten, in Stein oder in Platten.

  • Bordsteine und Einfassungen

    Bordsteine und Randsteine fassen die Fläche ein und trennen sie vom Beet oder von der Straße.

  • Altes Pflaster aufnehmen

    Der alte Belag wird aufgenommen, bevor neu gepflastert wird. Noch gute Steine lassen sich oft wiederverwenden.

  • Unterbau und Gefälle

    Der Boden wird ausgehoben, verdichtet und neu aufgebaut. Dabei wird auch das Gefälle für das Regenwasser angelegt.

Ablauf

So läuft eine Pflasterung ab

Vier Schritte von der Besichtigung bis zur fertigen Fläche.

01

Besichtigung

Wir sehen uns Fläche, Untergrund und Zufahrt an. Sie sagen uns, wie die Fläche genutzt wird, etwa nur von Pkw oder auch von schwereren Fahrzeugen.

02

Angebot

Danach erhalten Sie von uns ein Angebot. Wir sagen Ihnen, wo Sie vorher nachfragen sollten, zum Beispiel bei der Gemeinde, wenn die Zufahrt geändert wird.

03

Aufnehmen und Unterbau

Alter Belag wird aufgenommen und getrennt abgefahren. Danach wird der Untergrund neu aufgebaut und verdichtet.

04

Pflastern und Einfassen

Bordsteine und Randsteine werden gesetzt, das Pflaster wird verlegt und die Fugen werden gefüllt. Zum Schluss sehen wir uns die Fläche gemeinsam mit Ihnen an.

Vorher klären

Was Sie vor dem Pflastern klären sollten

Vier Fragen, die sich vor dem ersten Stein stellen. Bei der Besichtigung gehen wir sie mit Ihnen durch.

Größe des Stellplatzes

Pkw-Stellplätze sind bis insgesamt 50 Quadratmeter Nutzfläche je Grundstück verfahrensfrei, samt Zufahrten und Fahrgassen. Notwendige Einstellplätze sind ausgenommen. Bei größeren Flächen fragen Sie vorher bei der Bauaufsicht nach.

Grün am Haus

Nicht überbaute Flächen eines Baugrundstücks müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer großen Fläche im Vorgarten prüfen wir es mit Ihnen vorab.

Bordstein und Straße

Wenn die Zufahrt oder der Bordstein geändert werden soll, klären Sie vorher mit der Gemeinde, wer zuständig ist und ob eine Erlaubnis nötig ist.

Regenwasser

Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit nichts dagegensteht. Was Ihre Gemeinde zusätzlich regelt, erfahren Sie dort. Wir legen das Gefälle so an, dass das Wasser nicht zum Haus läuft.

Fertig gepflasterte Einfahrt mit grauen Betonsteinen und Bordsteinkante vor einem Backsteinhaus
Entsorgung

Wohin der alte Belag kommt

Wir nehmen alten Belag auf und sammeln die Materialien getrennt. Dazu gehören:

  • Beton
  • Ziegel, Fliesen und Keramik
  • Asphalt
  • Metalle, Holz, Glas und Kunststoff

In Asphalt kann Asbest stecken, und es gibt teerhaltigen Straßenaufbruch. Gefährliche Abfälle dürfen nicht mit dem übrigen Schutt vermischt werden. Ob das bei Ihrem Belag eine Rolle spielt, klären wir vor dem Aufnehmen mit Ihnen.

Gute Steine bekommen, wo es geht, ein zweites Leben.

Häufige Fragen

Fragen zum Pflastern

Was Hausbesitzer vor dem Anruf am häufigsten wissen wollen. Alles Übrige besprechen wir am Telefon.

Wer genehmigt das Absenken eines Bordsteins?
Der Bordstein liegt meist an der Straße. Nutzen Sie die Straße über den Gemeingebrauch hinaus, ist das eine Sondernutzung. Sie braucht die Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast, in Ortsdurchfahrten die der Gemeinde. Fragen Sie vor dem Auftrag bei der Gemeinde nach, wer bei Ihrer Straße zuständig ist.
Darf ich meinen Vorgarten komplett pflastern oder schottern?
Nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie vor einer großen Fläche bei der Bauaufsicht nach. Wir besprechen es bei der Besichtigung.
Muss ich Regenwasser von der Fläche auf dem Grundstück versickern lassen?
Das Wasserhaushaltsgesetz sagt: Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem nichts entgegensteht. Was Ihre Gemeinde zusätzlich regelt, erfahren Sie dort. Wir planen das Gefälle mit Ihnen.
Was ist eine Zufahrt, und was ist ein Stellplatz?
Eine Zufahrt ist die für Fahrzeuge bestimmte Verbindung zwischen einem Grundstück und einer Straße. Der Stellplatz ist die Fläche, auf der das Fahrzeug steht, die Zufahrt führt dorthin. Neue oder geänderte Zufahrten zu Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten gelten als Sondernutzung. Bei anderen Straßen fragen Sie die Gemeinde.
Kontakt

Pflasterarbeiten geplant? Rufen Sie an.

Am Telefon oder per E-Mail vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung.

Telefon0177 2658823 E-Mailkontakt@mundp-abbruch.de
AnschriftM&P Abbruch GmbH · Seymourstr. 23 · 29303 Bergen