Entkernter Raum in einem alten Fachwerkhaus: Fachwerk und Deckenbalken freigelegt, zwei Arbeiter mit Staubmaske laden Bauschutt in eine Schubkarre

Entkernung bis auf den Rohbau

Aus Bergen für den Landkreis Celle: Wir bauen Wände, Böden, Leitungen und Sanitär aus dem Inneren eines Gebäudes aus, während die Hülle stehen bleibt.

Innen leer, die Hülle bleibt

Bei einer Entkernung wird ein Gebäude innen leer gemacht. Dach und Außenwände bleiben stehen. Danach kann umgebaut oder saniert werden.

Welche Vorgaben für Ihr Gebäude gelten, klären wir bei der Besichtigung.

Was dazugehört

Alles, was innen herauskommt

Was genau ausgebaut wird, legen wir vorher mit Ihnen fest. Was stehen bleiben soll, markieren wir bei der Besichtigung.

  • Innenwände

    Trennwände und Verkleidungen kommen heraus, damit der Raum frei wird. Bei tragenden Wänden klären wir vorher, wie es weitergeht.

  • Bekleidungen und Dämmung

    Wand- und Deckenverkleidungen, Putzträger und Dämmschichten werden abgenommen. So liegt die Bausubstanz offen.

  • Bodenbeläge

    Teppich, Laminat, Fliesen und Estrich werden aufgenommen, soweit Sie es wünschen. Darunter zeigt sich der Rohboden.

  • Leitungen

    Elektro-, Wasser- und Gasleitungen werden zurückgebaut, nachdem sie stillgelegt sind. Alte Kabel und Rohre müssen nicht in der Wand bleiben.

  • Sanitär und Heizung

    Toiletten, Waschbecken, Badewannen, Heizkörper und die zugehörigen Anschlüsse werden ausgebaut.

  • Türen und Fenster

    Innentüren, Zargen und auf Wunsch auch Fenster kommen heraus. Die Öffnungen bleiben bestehen.

Ablauf

So läuft eine Entkernung ab

Vier Schritte von der Besichtigung bis zum leeren Gebäude.

01

Besichtigung

Wir gehen durch das Gebäude und fragen nach Baujahr, Nutzung und Ihren Plänen. Dabei legen wir fest, was stehen bleiben soll.

02

Angebot

Sie bekommen ein Angebot, in dem steht, was ausgebaut wird und was bleibt. Offene Punkte klären wir, bevor es losgeht.

03

Vorbereitung

Wir klären vorher, dass Strom, Wasser und Gas abgeklemmt sind. Ergibt sich ein Verdacht auf Schadstoffe, wird das geklärt, bevor der Ausbau beginnt.

04

Ausbau und Abfuhr

Der Ausbau geht Raum für Raum. Das Material kommt sortiert in Container und wird abgefahren.

Vorher klären

Was Sie vor der Entkernung klären sollten

Vier Punkte, die vor dem ersten Handgriff feststehen sollten. Bei der Besichtigung sprechen wir jeden Punkt mit Ihnen durch.

Tragende Teile

Nicht jede Wand darf einfach heraus. Tragende Bauteile werden vor dem Ausbau geprüft. Dabei klären wir auch, welche Vorgaben für Ihr Gebäude gelten.

Schadstoffe im Gebäude

Teilen Sie uns vor Beginn schriftlich mit, was Sie über vorhandene oder vermutete Schadstoffe wissen. Halten Sie Angaben zum Baujahr bereit. Kennen Sie das Baujahr nicht genau, sagen Sie uns das beim ersten Gespräch.

Strom, Wasser, Gas

Bevor Leitungen zurückgebaut werden, klären wir mit Ihnen, ob und wie sie stillgelegt werden. Ob dafür Ihr Versorger nötig ist, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung.

Zufahrt und Platz

Der Ausbau läuft im Haus, der Schutt braucht draußen Platz. Je mehr Container nebeneinander stehen können, desto besser lässt sich trennen. Sagen Sie uns bei der Besichtigung, wo Fläche frei ist.

Drei Mulden vor einem Gewerbebau, getrennt gefüllt mit Holz, Metall und Gipsplatten
Entsorgung

Wohin das Ausbaumaterial geht

Wir sammeln die Materialien getrennt. Brauchbares wird nach Möglichkeit wiederverwendet oder recycelt.

  • Holz, etwa aus Türen, Zargen und Bodenbrettern
  • Metalle, etwa aus Rohren, Kabeln und Heizkörpern
  • Baustoffe auf Gipsbasis, etwa aus Trockenbauwänden
  • Dämmmaterial, Glas und Kunststoff

Gefährliche Abfälle kommen nie zum übrigen Ausbaumaterial.

Die Trennung halten wir mit Fotos, Lageplänen oder Wiegescheinen fest.

Häufige Fragen

Fragen zur Entkernung

Was Bauherren vor dem Anruf häufig wissen wollen. Den Rest besprechen wir am Telefon oder vor Ort.

Darf ich eine tragende Wand entfernen lassen?
Das hängt vom Gebäude ab. Die Bauordnung führt tragende Wände, Decken, Stützen und Treppen nur in fertiggestellten Wohngebäuden und Wohnungen als verfahrensfreie Baumaßnahme auf, Hochhäuser ausgenommen. Außenwände, Gebäudetrennwände (Wände, die Gebäude voneinander trennen) und Dachkonstruktionen gehören nicht dazu. Ob Ihre Wand tragend ist, klären wir, bevor etwas herauskommt, wenn nötig mit Plänen oder weiteren Fachleuten.
Brauche ich für eine nichttragende Wand eine Genehmigung?
Die Bauordnung nennt nichttragende Wände und Decken in fertiggestellten Gebäuden unter den verfahrensfreien Baumaßnahmen. Die Wand darf dafür nichts tragen und das Gebäude auch nicht stabilisieren. Sie darf außerdem keine Anforderung an den Feuerwiderstand erfüllen müssen. Ob das bei Ihrer Wand zutrifft, klären wir vor Ort.
Kann ich während der Entkernung im Haus wohnen bleiben?
Meist ist das nicht sinnvoll. Es gibt Staub und Lärm, und Strom, Wasser und Gas sind oft abgestellt. Ob ein Teil des Hauses nutzbar bleibt, hängt vom Vorhaben ab. Das besprechen wir bei der Besichtigung.
Entkernen oder ganz abreißen?
Das hängt vom Zustand der tragenden Teile und von Ihren Plänen ab. Bleibt die Hülle erhalten, entfällt der Abbruch von Außenwänden und Dach. Bei der Besichtigung sehen wir uns an, was für Ihr Gebäude in Frage kommt. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Kontakt

Entkernung geplant? Rufen Sie an.

Am Telefon oder per E-Mail vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung.

Telefon0177 2658823 E-Mailkontakt@mundp-abbruch.de
AnschriftM&P Abbruch GmbH · Seymourstr. 23 · 29303 Bergen